OLG Karlsruhe: Tesla Touchscreen ist wie ein Mobiltelefon zu behandeln – und die Nutzung entsprechend zu bestrafen.
Weitere Informationen zum Urteil: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5723.htm
Damit ist klar, dass die Strukturtiefe und die damit verbundenen Funktionen überdacht werden muss. So ganz kann ich es auch nicht verstehen, warum die Wischautomatik unter „Bedienung“ ganz unten auf Screen zu finden ist (und leider immer noch Beta … wird aber immer besser):
